Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung schützt Sie zuverlässig vor Einkommensausfällen, wenn Sie krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können. Sie hilft dabei, laufende Kosten weiterhin zu decken und den gewohnten finanziellen Spielraum zu erhalten – unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder freiberuflich tätig sind.

Einkommenssicherung

Gleicht finanzielle Lücken aus, wenn das Gehalt oder der Gewinn bei längerer Krankheit wegfällt.

Individuell anpassbar

Höhe des Tagegeldes und Beginn der Leistung lassen sich an Ihre persönliche Situation anpassen.

Planbare Beiträge

Klare Leistungen zu kalkulierbaren Kosten – für finanzielle Stabilität im Krankheitsfall und Planungssicherheit.

Die Krankentagegeldversicherung im Überblick

Bei längerer Krankheit kann das Einkommen deutlich sinken. Gesetzliche Leistungen sind zeitlich begrenzt oder reichen oft nicht aus, um laufende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke zuverlässig. Ob für Angestellte nach dem Ende der Lohnfortzahlung oder für Selbstständige ohne gesetzlichen Anspruch: Wir helfen Ihnen, das Krankentagegeld sinnvoll zu dimensionieren und an Ihre Lebens- und Einkommenssituation anzupassen.

Sicherheit für Ihre laufenden Ausgaben

Gut zu Wissen:

Die Höhe des Krankentagegeldes sollte realistisch gewählt werden. Sie muss laufende Fixkosten abdecken, ohne das tatsächliche Einkommen zu überschreiten.

Flexibel

Wir ermitteln gemeinsam die passende Tagegeldhöhe und den optimalen Leistungsbeginn.

Persönlich

Als regionaler Ansprechpartner beraten wir Sie verständlich, individuell und mit Blick auf Ihre berufliche Situation.

Ganzheitlich

Wir stimmen die Krankentagegeldversicherung auf Ihre bestehende Absicherung ab.

FAQ zur FAQ zur Krankentagegeldversicherung

Für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, die ihr Einkommen bei längerer Krankheit absichern möchten.

Der Leistungsbeginn kann individuell vereinbart werden, z. B. nach Ende der Lohnfortzahlung oder ab dem ersten Krankheitstag.

In der Regel ist das Krankentagegeld steuerfrei, kann jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

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