D&O-Versicherung

Persönliche Haftungsrisiken wirksam absichern. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsleiter, Vorstände und Führungskräfte vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche. Sie greift, wenn Organmitglieder aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit in Anspruch genommen werden – und sichert damit nicht nur die handelnden Personen, sondern auch das Unternehmen selbst. Sie schafft Sicherheit, Vertrauen, Stabilität, Planungssicherheit, Reputation, Handlungsfreiheit, Kontinuität, Nachhaltigkeit.

Persönlicher Haftungsschutz

Absicherung des Privatvermögens von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten.

Schutz für Unternehmen

Reduziert finanzielle Risiken aus Organhaftung und stärkt die persönliche sowie unternehmerische Handlungsfähigkeit.

Individuell gestaltbar

Deckungssummen und Leistungsumfang werden passgenau auf Unternehmensgröße, Branche und Risiko abgestimmt.

Die D&O-Versicherung im Überblick

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Schon einfache Fehlentscheidungen, Organisationsmängel oder Versäumnisse können zu hohen Schadenersatzforderungen führen – auch ohne Vorsatz. Die D&O-Versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist damit ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensabsicherung und ein wichtiges Instrument zur Absicherung verantwortungsvoller Führungsarbeit.

Sicherheit für Entscheidungsträger und Unternehmen

Gut zu Wissen:

Haftungsansprüche entstehen häufig aus internen Vorwürfen, etwa durch Gesellschafter oder das Unternehmen selbst. Eine D&O-Versicherung schützt daher nicht nur vor externen, sondern auch vor internen Haftungsrisiken.

Flexibel

Wir analysieren die Organstruktur Ihres Unternehmens und entwickeln eine passgenaue D&O-Lösung.

Persönlich

Als regionaler Ansprechpartner beraten wir Geschäftsführung und Entscheidungsträger verständlich und auf Augenhöhe.

Ganzheitlich

Wir betrachten die D&O-Versicherung im Zusammenspiel mit weiteren betrieblichen Haftungs- und Vermögensabsicherungen.

FAQ zur D&O-Versicherung

Für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte mit Entscheidungs- und Kontrollfunktionen.

In der Regel Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen im Rahmen der Organ- oder Leitungsfunktion.

Meist das Unternehmen zugunsten seiner Organmitglieder (Firmen-D&O).

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